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Ärzte fürchten den Fachanwalt für Medizinrecht Hermann, der als Patientenanwalt Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Behandlungsfehlern durchsetzt

Neue Hoffnung für Opfer von Ärztepfusch im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt, Schlaganfall, Amputation, (Blind-)Darmverletzung, Schönheits-OP, usw.

Glauben Sie noch an das Märchen von den „Halbgöttern in Weiß“? Die Realität beweist täglich das Gegenteil! Jeder Arzt, der einen Eingriff vornimmt, begeht eine Körperverletzung. Das weiß er auch! Juristisch gesehen ist er damit tatbestandlich ein Straftäter. Er handelt nur dann rechtmäßig, wenn Sie als Patient in die Behandlung einwilligen. Das können Sie nur, wenn Sie verstehen, mit welchen Konsequenzen die geplante Behandlung verbunden ist. Aber wer kennt das nicht?: Das sogenannte Aufklärungsgespräch ist zuweilen kurz und knapp und der Arzt erzählt Ihnen, wie viel Routine er habe und gar nichts Schlimmes passieren könne. Selbst wenn Sie anschließend etwas anderes unterschreiben, beweist das vor Gericht nicht, dass Sie im erforderlichen Umfang aufgeklärt wurden. Aber selbst wenn die Aufklärung ausreichend und Ihre Einwilligung wirksam war, heißt das natürlich nicht, dass der Arzt jetzt munter drauf los behandeln darf. Vielmehr muss er den sogenannten Facharztstandard einhalten. Tut er es nicht, begeht er einen Behandlungsfehler, auch Kunstfehler oder Ärztepfusch genannt. Dann haftet er auf Schadensersatz und Schmerzensgeld!

Fehldiagnose, Behandlungsfehler und sinnlose Behandlungen

Das Magazin Der Spiegel schreibt in seiner Ausgabe Wenn Ärzte irren - Risiko Fehldiagnose: „Viele Ärzte versagen in der Kunst des Heilens - sie hören den Kranken nicht zu. Die schlechte Kommunikation (…) führen zu falschen Diagnose und sinnlosen Behandlungen. Schulmediziner müssen lernen, wieder den ganzen Menschen zu sehen“ (Ausgabe 07/2011, S. 120 ff. - Sprachlos in der Sprechstunde).

Spiegel-Online fasst die Thematik prägnant zusammen: „Behandlung mit Nebenwirkungen - Übermüdete Ärzte, personelle Unterbesetzung und allgemeine Strukturmängel führen dazu, dass es immer wieder zu schwerwiegenden Fehlern bei Behandlungen kommt. Für den Patienten bedeutet das im schlimmsten Fall den Tod. Aus Angst vor Ansehensverlust schweigen Ärzte und Krankenhäuser häufig.“
 

Neue Hoffnung für Opfer von Ärztepfusch kommt von Patientenanwälten

Patientenanwalt darf sich nur nennen, wer die erforderliche Qualifikation nachweist

Als Patientenanwälte unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Patientenanwalt darf sich nicht jeder nennen. Nur wer die engen und strengen Voraussetzungen erfüllt, die die Rechtsanwaltsammern (RAK) vorgeben, darf sich Patientenanwalt nennen. Die Rechtsanwaltskammer Hamm hat geprüft und bestätigt, dass diese Voraussetzungen bei uns vorliegen (RAK Hamm, Az. A/III/866a/2010 - Patientenanwalt Hermann und RAK Hamm, Az. A/III/931a/2010 - Patientenanwältin Diehl).


Wenn Sie sehen, mit wie viel Leidenschaft und Konsequenz wir als Patientenanwälte den Opfern von Behandlungsfehlern helfen, Schadensersatz und Schmerzensgeld durchzusetzen, verstehen sie schnell, warum wir bei so manchem Arzt gefürchtet sind. Arbeitet der Arzt in einem Krankenhaus, so haftet auch dieses für einen Ärztepfusch, ganz egal, ob es um Schwangerschaft und Geburt, Schlaganfall, Amputation, (Blind-) Darmverletzung, Schönheits-OP oder was auch immer, geht.

Spezialisierung auf Behandlungsfehler führt zu angemessenem Schmerzensgeld

Patientenanwälte sind nur im Medizinrecht und dort nur im Arzthaftungsrecht tätig

Unserer Ansicht nach ist es für den durch einen Behandlungsfehler geschädigten Patienten wichtig, sich für einen Anwalt zu entscheiden, der nicht beide Seite, also Patienten und Ärzte, vertritt. Sobald ein Anwalt beruflich verpflichtet ist, Verständnis für das fehlerhafte Handeln der Ärzte aufzubringen, wird er wohl kaum noch das gegenteilige Interesse der Patienten als Opfer von Behandlungsfehlern in letzter Konsequenz wahrnehmen können. Auf Seiten der Ärzte kämpft er dafür, dass dem geschädigten Patienten so wenig Schmerzensgeld wie möglich zugesprochen wird. Wie kann er, ohne seine Glaubwürdigkeit zu verlieren, für Patienten ein angemessen hohes Schmerzensgeld fordern? Nur ein Patientenanwalt, der sich auf die Vertretung von Patienten spezialisiert hat, kann Sie unserer Ansicht nach erfolgversprechend mit der notwendigen Überzeugungkraft und Leidenschaft vertreten.

Außerdem glauben wir, dass es nicht möglich ist, neben dem komplexen Rechtsgebiet des Medizinrechtes noch weitere Rechtsgebiete erfolgreich zu bearbeiten. Die ganze Konzentration eines Fachanwaltes sollte sich auf ein Fachgebiet erstrecken. Je höher die Spezialisierung dabei ist, desto erfolgversprechender ist seine Tätigkeit. Wir haben uns auf das Teilgebiet des Arzthaftungsrechtes - und hier auf die Vertretung von Patienten als Opfer von Behandlungsfehlern - spezialisiert. Aber damit nicht genug: Wir bearbeiten Ihren Fall nach dem sogenannten amerikanischen Konzept. Das heißt wir bearbeiten jeden einzelnen Fall immer mit zwei Anwälten gemeinsam. Die Rechtsanwaltskammer Hamm hat dazu erklärt, dass hierdurch die Erfolgsaussichten erhöht sind. Denn auch bei Gericht sei es so, dass umso mehr Rechtssicherheit entsteht, je mehr Richter an der Entscheidung beteiligt sind. (RAK Hamm, Az. A/III/866a/2010). Und die Anzahl der Richter wird größer, je bedeutsamer ein Fall ist. Schlussendlich gilt es zu bedenken, dass ebenso die Ärzte in der Regel mit mehreren Personen arbeiten und sich später in einer Auseinandersetzung gegenseitig helfen. Daher halten wir es für angemessen, Ihren Fall mit zwei Patientenanwälten zu bearbeiten. Eine höhere Spezialisierung geht nicht!

 

Patientenanwalt
Stefan HERMANN
Fachanwalt für Medizinrecht
- Arzthaftung -

Patientenanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Stefan Hermann Schmerzensgeld nach Behandlungsfehler und Arzthaftung

Bebelstrasse 13
45770 Marl
Telefon: 02365 / 20 71 6 - 0
Telefax: 02365 / 20 71 6 - 13

Patientenanwälte Schmerzensgeld Verdienstausfall immaterieller Vorbehalt Haushaltsführungsschaden Beerdigungskosten

Patientenanwältin
Sabrina DIEHL
- Arzthaftungsrecht -
- Schmerzensgeld -

Rechtsanwältin Patientenanwältin Sabrina Diehl Schmerzensgeld nach Ärztepfusch Behandlungsfehler

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